Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der SIMAC AG im Bereich CNC-Fräsen, CNC-Drehen und Prototypenbau. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der SIMAC AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote der SIMAC AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Die SIMAC AG erbringt CNC-Fräs- und Drehdienstleistungen sowie die Fertigung von Einzelteilen, Kleinserien und Prototypen gemäss den vom Kunden bereitgestellten technischen Zeichnungen, CAD-Daten oder Spezifikationen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand und Versicherung ab Werk Guntershausen b. Aadorf.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die SIMAC AG berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu verlangen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SIMAC AG zulässig.
5. Lieferfristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Klärung aller technischen Fragen sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, Betriebsstörungen oder Lieferverzug von Unterlieferanten verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden ab Werk. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur oder mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über.
7. Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Unterlassene oder verspätete Rügen gelten als Genehmigung der Lieferung.
Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, schriftlich gerügt werden.
8. Gewährleistung
Die SIMAC AG verpflichtet sich zur Mängelbehebung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigenem Ermessen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Wandlung, Minderung oder Schadenersatz.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Keine Gewährleistung besteht bei:
unsachgemässer Verwendung oder Lagerung
fehlerhaften oder unvollständigen Angaben durch den Kunden
normalem Verschleiss
Eingriffen durch Dritte
9. Haftung
Die SIMAC AG haftet nur für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SIMAC AG. Die SIMAC AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
11. Schutzrechte, Vertraulichkeit
Die vom Kunden übermittelten Daten, Zeichnungen und Modelle werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragserfüllung verwendet. Der Kunde sichert zu, dass durch die Bearbeitung seiner Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz der SIMAC AG in Guntershausen b. Aadorf.
